Der Bundesrat hat am 26. Juni 2024 den Verordnungsentwurf publiziert, mit dem das CO2-Gesetz umgesetzt werden soll. Die Verordnung beinhaltet u. a. Bestimmungen zu einem Novum in der Schweizer Energiepolitik: Anlagen, die Biogas zu Biomethan aufbereiten und dieses ins Gasnetz einspeisen oder als Treibstoff verkaufen, können ab 2025 erstmals Förderbeiträge beanspruchen. Damit soll die Transformation hin zu einer Versorgung mit erneuerbaren Energien auch im Brenn- und Treibstoffsektor unterstützt werden.
Ökostrom Schweiz prüft die Vorlage vertieft und wird im Rahmen der Vernehmlassung Stellung nehmen.
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Bundesrat: Medienmitteilung