Bioenergie Herdern AG, Thurgau

Endlich Klarheit über die Förderverordnung

Nun liegen die Karten auf dem Tisch: Der Bundesrat hat heute die revidierte Energieförderungsverordnung verabschiedet. Das darin neu geregelte Fördermodell für landwirtschaftliche Biogasanlagen ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Allerdings reicht diese Übergangslösung nicht aus, um das Hofdüngerpotenzial energetisch auszuschöpfen.

Das neue Fördermodell wird ab Januar 2023 in Kraft treten. Es löst das bisherige Einspeisevergütungs-System (EVS) – ehemals KEV – ab und ist befristet bis 2030. Neu werden die Investitionskosten mit einem Beitrag (à fonds perdu) berücksichtigt. Spezifisch für Biomasseanlagen kann zudem eine Förderung für den Unterhalt beantragt werden (Betriebskostenbeitrag). Dank dem Betriebskostenbeitrag wird  der besonderen Kostenstruktur für solche Anlagen Rechnung getragen. Allerdings wird mit den vom Bund festgelegten Beiträgen der wirtschaftliche Betrieb von landwirtschaftlichen Biomasseanlagen herausfordernd sein. Ökostrom Schweiz, der Fachverband landwirtschaftliches Biogas, stellt enttäuscht fest, dass die Anliegen der Branche nur teilweise berücksichtigt wurden.

Die gute Nachricht: Zusätzlicher Anreiz für ausschliesslich mit landwirtschaftlicher Biomasse betriebene Anlagen

Landwirtschaftliche Biogasanlagen erbringen durch die Verwertung von Hofdünger zur Erzeugung von erneuerbarer Energie viele gemeinwirtschaftliche und ökologische Leistungen (z. Bsp. Klimaschutz, geschlossene Nährstoffkreisläufe, Wertschöpfung im ländlichen Raum). Der Bundesrat trägt diesem Umstand Rechnung. Er etabliert im neuen Fördermodell einen Betriebskostenbeitrag für Biomasseanlagen pro eingespeiste Kilowattstunde. Der Beitrag fällt am höchsten aus, wenn ausschliesslich landwirtschaftliche Biomasse – Gülle, Mist und organische Reststoffe – vergärt wird (nämlich bis zu 29 Rappen pro eingespeiste kWh). Ökostrom Schweiz begrüsst diesen Anreiz sehr. Das energetische Potenzial im Bereich der Hofdünger ist enorm. Genutzt wird heute noch nicht einmal 5% davon.

 

Die schlechte Nachricht: Langfristige Investitionssicherheit kaum gegeben

Bei ausschliesslich mit Hofdünger betriebenen Biogasanlagen fallen im Vergleich zu anderen Produktionsanlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien höhere Betriebskosten an. Dieser Faktor macht einen rentablen Betrieb herausfordernd und bedingt politische Rahmenbedingungen, welche langfristige Investitionssicherheiten schaffen. Leider lässt der Bundesrat die konsequente Fortführung dieses Gedankens in der Energieförderungsverordnung vermissen. Insbesondere wurde der Investitionsbeitrag lediglich auf bis zu 50 Prozent festgelegt. Das ist enttäuschend, waren im Verordnungsentwurf doch bis zu 60 Prozent vorgesehen! Hier wurde, nicht zuletzt angesichts der laufenden Debatten zur Energiesicherheit in der Schweiz, eine Chance verpasst.

 

Nachbesserung im Energiegesetz zwingend nötig

Das Parlament hat in jüngerer Vergangenheit die Motion Fässler Daniel 20.3485, «Biomasseanlagen in der Schweiz nicht gefährden, sondern erhalten und ausbauen», oppositionslos angenommen. Die Motion fordert den Bundesrat auf, die Gesetzgebung ämterübergreifend anzupassen, damit der Zubau landwirtschaftlicher Biomasseanlagen unterstützt wird.

Ab 2025 wird diesbezüglich das neue Energiegesetz («Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien») die Weichen stellen. Die parlamentarischen Beratungen laufen zurzeit. Das Parlament hat es in der Hand, bezüglich der Förderinstrumente nachzubessern. Es muss eine tragfähige Lösung gefunden werden, die Bestand und Zubau von landwirtschaftlichen Biogasanlagen langfristig garantiert und ihren Beitrag zu den Zielen der Schweizer Energie- und Klimapolitik maximiert.