Pressemitteilung 2024

Entwurf Förderverordnung publiziert : Biogasproduktion gefährdet

Der Bundesrat eröffnete gestern die Vernehmlassung zu Energieverordnungen, was die Zukunft von Biogasanlagen beeinflusst; Ökostrom Schweiz lehnt den Entwurf ab.

Der Bundesrat hat gestern Mittwoch die Vernehmlassung zu verschiedenen Verordnungsrevisio-nen im Energiebereich eröffnet. Die künftigen Voraussetzungen für Bau und Betrieb landwirt-schaftlicher Biogasanlagen sind damit bekannt. Für bestehende Anlagen sind die Perspektiven existenzgefährdend, für neue Anlagen ungewiss. Ökostrom Schweiz lehnt den Entwurf der Ener-gieförderungsverordnung in dieser Form klar ab.

Mit den revidierten Verordnungen wird das Stromgesetz («Bundesgesetz über eine sichere Stromver-sorgung mit erneuerbaren Energien») konkretisiert. Sie treten am 1. Januar 2025 in Kraft, vorausge-setzt, dass die Gesetzesvorlage in der Referendumsabstimmung am 9. Juni 2024 angenommen wird. Zentral für landwirtschaftliche Biogasanlagen ist die Energieförderungsverordnung. Die vom Bun-desrat vorgeschlagenen Regelungen für einen Übertritt ins neue Fördersystem der gleitenden Markt-prämie und die ausbleibende Anpassung der KEV-Tarife an die Teuerung gefährden die Wirtschaft-lichkeit bestehender landwirtschaftlicher Biogasanlagen. 

 

KEV-Nachfolgelösung ist inakzeptabel 

Eine wesentliche Neuerung ist die Einführung einer «gleitenden Marktprämie». Mit ihr sollen die Geste-hungskosten einer Anlage langfristig gedeckt werden. Die Betreiber bestehender landwirtschaftli-cher Biogasanlagen, bei denen zeitnah die KEV ausläuft, sind auf eine gute Übertrittslösung in dieses neue Fördersystem angewiesen. Gemäss Verordnungsentwurf steht ihnen das System der gleiten-den Marktprämie offen, sofern sie die Anlage erweitern oder erneuern. Allerdings besteht in diesen Fällen nur für einen Teil der Stromproduktion Anspruch auf die gleitende Marktprämie – und dies erst noch zu deutlich reduzierten Vergütungssätzen. Der Präsident von Ökostrom Schweiz und Anla-genbetreiber Michael Müller fasst ernüchtert zusammen: «Unter diesen Bedingungen muss ich meine Produktion nach Auslaufen der KEV-Vergütungen einstellen, da die Wirtschaftlichkeit nicht mehr gegeben ist.» Ökostrom Schweiz erwartet hier deutliche Nachjustierungen, damit landwirt-schaftliche Biogasanlagen weiterhin einen substanziellen Beitrag zu den Zielen der Schweizer Ener-gie- und Klimapolitik leisten können. 

 

Keine Anpassung der KEV-Tarife an die Teuerung  

Die Kosten für Betrieb und Wartung bestehender Biogasanlagen steigen seit einigen Jahren laufend an. In der revidierten Energieförderungsverordnung findet das keine Berücksichtigung. Die KEV-Ta-rife bleiben unverändert. Auch die steigenden Strompreise oder das wachsende Bewusstsein für den Wert einer inländischen, erneuerbaren Energieproduktion spiegeln sich nicht in den Tarifen der Pro-duzenten wider. Ronan Bourse, Geschäftsführer des Fachverbands Ökostrom Schweiz: «Wir stellen einen Anstieg der Betriebskosten um rund 20% zwischen 2019 und 2023 fest. Ohne eine Anpassung der KEV-Tarife könnte es zu Insolvenzen kommen.»  

 

Wenig Investitionssicherheit für Neuanlagen  

Für Projektanten von neuen Biogasanlagen stellt sich die Situation etwas weniger dramatisch, aber nichtsdestotrotz herausfordernd dar. Sie können zwar mit ihrer gesamten Stromproduktion ins System der gleitenden Marktprämie eintreten. Die vorgeschlagenen Vergütungssätze sind aber knapp bemes-sen und lassen die Wirtschaftlichkeit auch hier zweifelhaft erscheinen. Ökostrom Schweiz wird die vom Bundesrat vorgeschlagenen Rahmenbedingungen vertieft prüfen und sich in der Vernehmlassung für ausreichend Planungs- und Investitionssicherheit starkmachen – für neue wie bestehende Anlagen. 

 

Kurzporträt

Ökostrom Schweiz ist der Fachverband der landwirtschaftlichen Biogasproduzenten. Seine über 200 Mitglieder sind Landwirte, die gleichzeitig auch Klima- und Energiewirte sind.  Sowohl im Rahmen der Ener-gie-, als auch der Klimastrategie sind die landwirtschaftlichen Biogasanlagen tragende Pfeiler. Aus Biogas kann er-neuerbare Energie in unterschiedlichen Formen produziert werden: Strom und Wärme, Biogas-Brennstoff oder Biogas-Treibstoff. Dabei leisten Biogasanlagen einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz.