Plafonierung der Höchstbeiträge

Die Investitionsbeiträge für stromproduzierende Biomasseanlagen werden per 1. Juli 2024 plafoniert. Das hat der Bundesrat anlässlich der Verabschiedung der teilrevidierten Energieförderungsverordnung festgelegt.

Die Investitionsbeiträge für stromproduzierende Biomasseanlagen werden per 1. Juli 2024 plafoniert. Das hat der Bundesrat anlässlich der Verabschiedung der teilrevidierten Energieförderungsverordnung festgelegt.

Ab dann gelten neu folgende Höchstbeitrage: 18'500 Franken pro kW äquivalente elektrische Leistung und insgesamt max. 8 Mio. Franken

Den von dieser Anpassung betroffenen Projektanten empfehlen wir, auf das Beratungsangebot von Ökostrom Schweiz zurückzugreifen.

Mehr Informationen finden Sie hier:

Bundesrat: Medienmitteilung und Erlasstext

Ökostrom Schweiz: Stellungnahme in der Vernehmlassung