Die Investitionsbeiträge für stromproduzierende Biomasseanlagen werden per 1. Juli 2024 plafoniert. Das hat der Bundesrat anlässlich der Verabschiedung der teilrevidierten Energieförderungsverordnung festgelegt.
Ab dann gelten neu folgende Höchstbeitrage: 18'500 Franken pro kW äquivalente elektrische Leistung und insgesamt max. 8 Mio. Franken
Den von dieser Anpassung betroffenen Projektanten empfehlen wir, auf das Beratungsangebot von Ökostrom Schweiz zurückzugreifen.
Mehr Informationen finden Sie hier:
Bundesrat: Medienmitteilung und Erlasstext
Ökostrom Schweiz: Stellungnahme in der Vernehmlassung