Nach der Annahme des Stromgesetzes hat der Bundesrat am 20. November 2024 entschieden, wie dieses auf Verordnungsstufe umgesetzt werden soll. Damit sind auch die neuen Rahmenbedingungen für landwirtschaftliche Biogasanlagen ab 2025 bekannt. Sie fallen nach Einschätzung von Ökostrom Schweiz für bestehende Anlagen klar unzureichend aus, während neue Anlagenprojekte von verbesserten Aussichten profitieren.
Mehr Informationen finden Sie hier:
Bundesrat: Medienmitteilung
Bundesrat: Neue Verordnungsbestimmungen
Ökostrom Schweiz: Medienmitteilung